
UN Gefahrgutkarton
Gefahrgutkartons sind geprüfte Verpackungen für den vorschriftsmäßigen Versand gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Luftweg. Ihre Bauart ist auf die entsprechenden Zulassungsanforderungen ausgelegt, sodass brennbare Chemikalien, Batterien oder andere kennzeichnungspflichtige Produkte regelkonform verpackt werden können. Versender aus Industrie und Chemiehandel erfüllen damit die Verpackungsvorgaben der Gefahrgutvorschriften. Der Karton ist gemäß Vorschrift mit 50mm Filamentklebeband als Schlitzverschluss zu verschließen. Codiert als 4G (Kiste aus Pappe) aus besonders robustem Spezial-Wellenstoff und geglued und getackert (Drahtklammer-Heftung). Das zulässige Bruttogewicht (also verpacktes Produkt plus Verpackung) ist abhängig von der Gefahrenklasse: Gefahrenklasse X: 35 kg, Gefahrenklasse Y: 39 kg und Gefahrenklasse Z: 39 kg. Dieser Artikel ist ab Lager verfügbar.
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