Allgemeine Geschäfts-bedingungen

1. Gewerblicher Versandhandel, Kollidierende Bedingungen
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil sämtlicher Verträge mit uns. Vor Erstbestellungen überprüfen wir Ihren Status (z.B. anhand der Vorlage eines Gewerbescheins oder einer Bestätigung der freiberuflichen Tätigkeit durch das Finanzamt). Bestellungen von Verbrauchern nehmen wir nicht entgegen.
1.2. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichende AGB, die vom Kunden gestellt werden, entfalten keine Wirkung, solange nicht zwischen den Parteien ausdrücklich deren Geltung vereinbart worden ist. Diese AGB gelten auch für sämtliche künftigen Geschäftsbeziehungen, die dem gleichen Regelungsgegenstand unterliegen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3. Werden als Fristen Werktage angegeben, so verstehen sich darunter alle Wochentage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen an unserem Sitz.

2. Vertragspartner, Vertragsschluss, Speichermöglichkeit und Einsicht in Vertragstext
2.1. Ihr Vertragspartner ist die Sternpack GmbH Co.KG. Angebote sind freibleibend, bis sie zum Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung werden. Der Inhalt des Vertrages bestimmt sich nach unserer Auftragsbestätigung oder Rechnung in Verbindung mit diesen AGB.
2.2. Wir halten diese AGB und die weiteren Vertragsbestimmungen mit den Daten Ihrer Bestellung im Bestellprozess zum Abruf bereit. Sie können diese Informationen dort einfach archivieren, indem Sie entweder die AGB herunterladen und die im Bestellablauf im Internetshop zusammengefassten Daten mit Hilfe der Funktionen Ihres Browsers speichern.
2.3. Die gesetzlichen Verpflichtungen gemäß § 312 g Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 und Satz 2 BGB, insbesondere dazu den Vertragspartner über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen zu informieren, die Informationspflicht, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss für den Vertragspartner zugänglich gespeichert wird und für den Kunden zugänglich ist, sowie die Informationspflicht darüber, wie der Vertragspartner Eingabefehler erkennen und berichtigen kann, die Information über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen und über die anwendbaren Verhaltenskodizes und den Zugang zu diesen Regelwerken wird ausgeschlossen. Gleichfalls abbedungen wird die Verpflichtung, eine Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen.

3. Preise, Versandkosten, Mindermengenzuschlag
3.1. Für Bestellungen in unserem Internet-Shop gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufgeführten Preise. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlich anfallenden Steuern und Abgaben sowie Versand- bzw. Transport-, und Versicherungskosten. Die angegebenen Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Alzenau.
3.2. Der Mindestauftragswert beträgt 25,00 € Warenwert netto, darunter wird eine Servicepauschale in Höhe von 5,00 € berechnet.
3.3. Die in individuellen Angeboten genannten Preise und Bedingungen beziehen sich nur auf die dem Angebot zugrunde gelegten Auftragsdaten.
3.4. Bei Lieferungen außerhalb von Deutschland können bei der Einfuhr in ein Drittland weitere Kosten entstehen (Zölle, eventuelle Zollgebühren und Einfuhrumsatz-steuern). Diese sonstigen Kosten hat der Kunde zu tragen.

4. Sonderanfertigungen, Anpassungen, Drucksachen, Verpackungen nach Kundenwunsch
4.1. Sonderanfertigungen und Anpassungen werden von uns erst dann verbindlich ausgeführt, wenn der von uns erstellte Korrekturabzug sowie die dem Individualauftrag zugrundeliegende Auftragsbestätigung vom Kunden schriftlich bestätigt sind. Preise und Zahlungsbedingungen werden gesondert vereinbart.
4.2. Entwürfe sind seitens des Kunden in allen Teilen, insbesondere auf die Richtigkeit eventuellen Textes genau zu prüfen, Fehler sind zu berichtigen. Für die Rechtschreibung ist der „Duden” in der bei Bestellung geltenden Ausgabe maßgebend. Diesbezügliche Wünsche des Kunden werden berücksichtigt, sofern sie schriftlich vor Fertigungsbeginn vorliegen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabeerklärung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckfreigabeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabe-erklärungen zur weiteren Herstellung.
4.3. Abweichungen in Farbe und Material bleiben aus produktionstechnischen Gründen vorbehalten, ebenso Änderungen, welche aus satz- oder sonstigen technischen Gründen notwendig sind oder wenn es sich um offensichtliche Fehler handelt, die vom Kunden übersehen wurden und die bei der Bearbeitung entdeckt werden.
4.4. Bei Verpackungen nach Kundenwunsch oder Drucksachen behalten wir uns eine Minder- oder Mehrlieferung bis zu 15% aus druck- oder fertigungstechnischen Gründen vor. Berechnet wird nur die tatsächlich gelieferte Menge.
4.5. Kosten, die durch vom Kunden veranlasste Änderungen seiner Druckdaten nach Vertragsschluss entstehen (z.B. erneute Erstellung des Druckträgers), werden gesondert berechnet.

5. Zahlung, Versand, Verzug, Gefahrübergang
5.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung binnen 8 Tagen gewähren wir 2 % Skonto. Wir behalten uns für eine Vertragsannahme vor, je nach Ergebnis einer Bonitätsprüfung, statt der Zahlungsweise Rechnungskauf auf Zahlung per Vorkasse zu verweisen. Lieferungen ins Ausland bieten wir ausschließlich gegen Vorauskasse an.
5.2. Zahlungen sind unbar per Überweisung in Euro zu leisten und haben porto- und spesenfrei zu erfolgen. Die Kosten des Geldverkehrs gehen zu Lasten des Kunden. Schecks, Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.
5.3. Der Versand erfolgt frachtfrei innerhalb Deutschlands ab einem Warenwert von 200,00 € netto.
5.4. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Bei einer Lieferung geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Liefergegenstände an die den Transport ausführende Person übergeben worden sind oder zwecks Versendung das Lager oder unser Werk verlassen haben. Dies gilt auch, wenn der Transport ausnahmsweise auf unsere Kosten von oder durch unsere Fahrzeuge erfolgt. Bei Abholung geht die Gefahr über, sobald die Liefergegenstände an die abholende Person übergeben worden sind. Die Beladung erfolgt auf Gefahr des Abholenden. Wenn der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Kunden oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert wird, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf diesen über. Etwaige nach dem Gefahrübergang entstehende Lagerkosten trägt der Kunde. Im Übrigen sind wir berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern. Wir sind zudem berechtigt, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten und die Lieferung an den Kunden zu verweigern. Schadensersatzansprüche von uns werden von der Ausübung des Rücktrittsrechts nicht berührt (§ 325 BGB). Durch erneuten Versand entstehenden Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
5.5. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf. Sind Teilzahlungen vereinbart und kommt der Kunde mit zwei Zahlungen in Verzug, so ist die gesamte restliche Vergütung, die sich auf die Liefergegenstände bezieht, sofort fällig. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Sie sind höher anzusetzen, wenn wir die Belastung mit einem höheren Zinssatz – insbesondere dem von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatz für offene Kontokorrent-kredite – nachweisen. Sie sind niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden ist nicht ausgeschlossen.
5.6. Im Übrigen sind wir im Fall des Zahlungsverzuges berechtigt, sämtliche Lieferungen an den Kunden auch aus anderen Vertragsverhältnissen für die Dauer des Verzuges zu verweigern. Für etwaige Schäden bei der Ausübung dieses Rechts, haften wir nicht.
5.7. Werden uns Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern, so sind wir berechtigt, sämtliche offenen Forderungen – auch aus anderen Vertragsverhältnissen mit dem Kunden – sofort fällig zu stellen. Solche Umstände sind insbesondere die Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Insolvenz- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden. Wir sind in diesen Fällen außerdem berechtigt, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten.

6. Lieferung
6.1. Angegebene Lieferzeiten gelten als annähernd und sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Verbindliche Liefertermine müssen in Textform vereinbart werden. Der Kunde wird bei Eintritt von Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Leistung und Lieferung rechtzeitig verständigt.
6.2. Hinsichtlich der Frist für Lieferungen oder Leistungen ist im Übrigen unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Die Einhaltung der Frist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus, insbesondere den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung von Entwürfen, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen sowie die Begleichung sämtlicher ausstehender Zahlungen voraus. Im gleichen Maße, wie sich der Kunde mit seinen Mitwirkungspflichten in Verzug befindet, verschieben sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug – auch die vereinbarten Fristen und Termine.
6.3. Die Frist gilt als eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der bestätigten Liefer- oder Leistungsfrist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, so gilt die Frist bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist als eingehalten. Geraten wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren.
6.4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt soweit sie für den Kunden zumutbar sind und sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde ist nicht berechtigt, solche selbständigen Teillieferungen zurückzuweisen. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. Rechte, die dem Kunden im Übrigen in Bezug auf die Teillieferung, insbesondere bei Verzug oder Nichtlieferung der ausstehenden Lieferung, entstehen, bleiben unberührt.
6.5. Fälle höherer Gewalt und sonstiger Ereignisse, auf die wir keinen Einfluss haben und die eine Lieferung bzw. Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, etwa Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Maschinen- oder Walzenbruch, Rohstoff- oder Energiemangel), Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen oder im Falle des Verzugs eines Unterlieferanten ohne unser Verschulden, entbinden uns von den Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag; Hindernisse vorübergehender Natur allerdings nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Die Liefer- oder Leistungsfrist verlängert sich in diesem Fall angemessen, wobei eine Anlauffrist mit einzukalkulieren ist.
6.6. Die Verpflichtung zur Lieferung entfällt, wenn wir selbst nicht richtig und rechtzeitig beliefert werden und die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten haben. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware werden wir den Kunden unverzüglich unterrichten und eine eventuelle Vorauszahlung wird unverzüglich erstattet.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen (z.B. Scheck- und Finanzierungskosten, etc.), uneingeschränkt unser Eigentum.
7.2. Die Ware darf vom Kunden nur im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs veräußert werden. Wir behalten uns vor, vorstehende Zustimmung zur Weiterver-äußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu widerrufen sowie im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen. Forderungen aus der Weiterveräußerung von Waren unter Eigentumsvorbehalt sind uns zur Sicherung unserer Ansprüche abgetreten. Der Kunde hat uns im Falle bei ihm vorgenommener Pfändung in vorbehaltsbelastete Ware unverzüglich zu unterrichten. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt.

8. Rügepflicht des Kunden, Beanstandungen
Der Kunde hat die gelieferten Waren unverzüglich nach Eintreffen auf Vollständigkeit und Fehlerhaftigkeit sorgfältig zu untersuchen. Etwaige offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Übernahme des Liefergegenstandes, spätestens aber innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Empfang der Ware uns mitzuteilen. Bei der Entdeckung nicht offensichtlicher Mängel gilt die Verpflichtung zur unverzüglichen Rüge spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Entdeckung des Mangels. Anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung des jeweiligen Mangels als genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Ergänzend gilt § 377 HGB.

9. Gewährleistung, Haftung
9.1. Gewährleistungsansprüche werden bei der Lieferung von Neuware auf einen Zeitraum von einem Jahr ab Ablieferung beschränkt.
9.2. Innerhalb der Gewährleistungsfrist sind wir bei Mängeln, die der gesetzlichen Gewährleistung unterliegen, nach eigener Wahl zur kostenfreien Nacherfüllung, d.h. zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können auch Ansprüche auf Schadensersatz bestehen. Der Rücktritt sowie der Schadensersatz statt der ganzen Leistung sind zudem ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der Kaufsache bzw. des Werkes nur unerheblich mindert.
9.3. Wir haften für Schadenersatzansprüche – insbesondere aus unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss oder etwaigen anderen verschuldensabhängigen Ansprüchen aus Pflichtverletzungen – nur, soweit sie auf dem Verschuldensmaßstab Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen oder der Schaden auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf oder Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht.
9.4. Beschränkungen oder Ausschlüsse von Gewährleistungsansprüchen oder der vorstehende Haftungsausschluss für Fälle einfacher Fahrlässigkeit gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie im Fall der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels i.S.v. § 444 BGB. In diesen Fällen haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Für Gewährleistungsansprüche verbleibt es in diesen Fällen zudem bei der vollen gesetzlichen Verjährungszeit. Eine eventuelle Herstellergarantie bleibt ebenfalls unberührt. Unberührt bleibt daneben die Regelung des § 478 BGB zum Händlerregress beim Verkauf von neu hergestellten Waren an einen Verbraucher. Soweit unsere Haftung vorstehend geregelt ist, gilt dies auch für unsere Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9.5. Die vorstehenden Absätze regeln abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Insbesondere bestehen keine weiteren Ansprüche gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Die Ansprüche des Kunden aus einer ihm von uns eingeräumten Gewährleistung bleiben hiervon unberührt.

10. Aufrechnung, Zurückhalten von Zahlungen
Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

11. Urheber- und Kennzeichenrechte an Druckdesigns, Haftungsfreistellung
11.1. Übermittelt der Kunde ein eigenes Motiv oder nimmt sonstigen Einfluss auf das Produkt (Textpersonalisierung), versichert der Kunde gegenüber uns, dass Text und Motiv frei von Rechten Dritter sind. Für etwaige Rechtsverletzungen, insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- oder Namens- bzw. Markenrechtsverletzungen haftet der Kunde. Zudem versichert der Kunde, dass er durch die Individualisierung des Produkts keine sonstigen Rechte Dritter verletzt.
11.2. Der Kunde wird uns von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter geltend gemacht werden, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde erstattet uns alle entstehenden notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden.

12. Datenschutz, Bonitätsprüfung
1. Unsere Datenschutz-Praxis richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Details zur Erhebung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen, die auch Angaben zur Bonitätsprüfung enthalten, in deren Rahmen Werte für die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls berechnet werden, wobei auch Ihre Anschriftendaten einbezogen werden.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
13.1. Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese Geschäftsbedingungen und unter deren Geltung geschlossenen Einzelverträge, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, wird unser Sitz vereinbart. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
13.2. Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder anderen rechtlichen Beziehungen mit uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung.
13.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.

Stand März 2014 Ihre Sternpack GmbH & Co. KG